Mein Hund ist entlaufen: was tun.
Bleiben Sie dort, wo er davongelaufen ist, oder kehren Sie dorthin zurück: Viele Hunde kommen zurück. Hatte er Angst, rennen Sie ihm nicht nach. Informieren Sie Tierarztpraxen, Tierheime und Polizei und erfassen Sie eine Meldung mit Foto.
Sofort
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Bleiben Sie am Ort des Verschwindens, oder lassen Sie jemanden dort
Viele Hunde kehren dorthin zurück, wo sie ihren Menschen verloren haben. Müssen Sie gehen, legen Sie ein getragenes Kleidungsstück oder seine Decke hin: Ihr Geruch hilft ihm, zurückzufinden und zu warten.
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Rennen Sie ihm nicht hinterher
Ein Hund, der Angst hatte, wegen eines Gewitters, eines Knallkörpers oder eines Unfalls, kann weit flüchten und sogar Menschen meiden, die er kennt. Sehen Sie ihn, rennen Sie nicht hinterher und rufen Sie nicht eindringlich: Gehen Sie in die Hocke, schauen Sie weg und lassen Sie ihn kommen, wenn nötig mit etwas Futter.
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Prüfen Sie Ihre Angaben in AMICUS
In der Schweiz muss jeder Hund gechippt und in AMICUS, der nationalen Hundedatenbank, registriert sein. Liest eine Tierarztpraxis oder die Polizei den Chip, findet sie dort Ihren Namen: Prüfen Sie, ob Handynummer und E-Mail-Adresse stimmen.
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Erfassen Sie eine Meldung mit Foto
Auf Animalerte ist das kostenlos und ohne Konto. Geben Sie die Chipnummer an: Sie erscheint auf der Seite und wird von der Suche gefunden. Die Meldung erscheint auf der Karte, mit einem A4-Plakat zum Ausdrucken, und Nachrichten erhalten Sie per E-Mail, ohne dass Ihre Nummer veröffentlicht wird. Nach Prüfung durch das Team erscheint Ihre Meldung auch auf unseren Facebook- und Instagram-Seiten, ausser Sie lehnen das ab.
Wen benachrichtigen
- Tierarztpraxen und Tierheime in der Region: Dorthin werden gefundene Hunde gebracht, um den Chip zu lesen.
- Die Polizei, die Chiplesegeräte hat und Fundtiermeldungen entgegennimmt.
- Ihre Gemeinde: In mehreren Kantonen kümmert sie sich um gefundene Tiere.
- Den Förster oder die Wildhut, wenn Ihr Hund im Wald entlaufen ist.
- Die STMZ, die Schweizerische Tiermeldezentrale: Die Online-Meldung ist kostenlos. Ziehen Sie sie der Telefonlinie für Vermisstmeldungen vor, die kostenpflichtig ist.
Wenn die Suche länger dauert
- Hängen Sie das Plakat rund um den Ort des Verschwindens und auf seinen gewohnten Spazierwegen auf: Bushaltestellen, Geschäfte, Tierarztpraxen, Ausgangspunkte von Wanderwegen.
- Teilen Sie den Link Ihrer Meldung in den Gruppen der Gemeinde und des Quartiers.
- Solange Sie suchen, verlängern Sie die Meldung über Ihren privaten Link: Sie bleibt 60 Tage online, und jede Verlängerung setzt die Frist wieder auf 60 Tage ab diesem Tag.
Wenn ihn jemand findet
Wer Ihren Hund findet, muss Sie benachrichtigen oder, wenn er Sie nicht kennt, den Fund der Stelle melden, die sein Kanton bestimmt (Art. 720a ZGB). Solange er das Tier bei sich hat, muss er es sorgfältig halten.
Bleibt der Eigentümer zwei Monate lang unauffindbar, kann die Person, die den Fund gemeldet und das Tier sorgfältig gehalten hat, Eigentümerin werden (Art. 722 ZGB). Wird Ihnen der Hund zurückgegeben, hat sie Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und einen angemessenen Finderlohn. Deshalb: rasch melden und die Angaben in AMICUS aktuell halten.
Erfassen Sie die Meldung jetzt
Zwei Minuten, ohne Konto und kostenlos. Ihre Meldung erscheint auf der Karte, mit einem Plakat zum Ausdrucken und einem Link zum Teilen.
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