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Ratgeber

Mein Hund ist entlaufen: was tun.

Bleiben Sie dort, wo er davongelaufen ist, oder kehren Sie dorthin zurück: Viele Hunde kommen zurück. Hatte er Angst, rennen Sie ihm nicht nach. Informieren Sie Tierarztpraxen, Tierheime und Polizei und erfassen Sie eine Meldung mit Foto.

Sofort

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    Bleiben Sie am Ort des Verschwindens, oder lassen Sie jemanden dort

    Viele Hunde kehren dorthin zurück, wo sie ihren Menschen verloren haben. Müssen Sie gehen, legen Sie ein getragenes Kleidungsstück oder seine Decke hin: Ihr Geruch hilft ihm, zurückzufinden und zu warten.

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    Rennen Sie ihm nicht hinterher

    Ein Hund, der Angst hatte, wegen eines Gewitters, eines Knallkörpers oder eines Unfalls, kann weit flüchten und sogar Menschen meiden, die er kennt. Sehen Sie ihn, rennen Sie nicht hinterher und rufen Sie nicht eindringlich: Gehen Sie in die Hocke, schauen Sie weg und lassen Sie ihn kommen, wenn nötig mit etwas Futter.

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    Prüfen Sie Ihre Angaben in AMICUS

    In der Schweiz muss jeder Hund gechippt und in AMICUS, der nationalen Hundedatenbank, registriert sein. Liest eine Tierarztpraxis oder die Polizei den Chip, findet sie dort Ihren Namen: Prüfen Sie, ob Handynummer und E-Mail-Adresse stimmen.

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    Erfassen Sie eine Meldung mit Foto

    Auf Animalerte ist das kostenlos und ohne Konto. Geben Sie die Chipnummer an: Sie erscheint auf der Seite und wird von der Suche gefunden. Die Meldung erscheint auf der Karte, mit einem A4-Plakat zum Ausdrucken, und Nachrichten erhalten Sie per E-Mail, ohne dass Ihre Nummer veröffentlicht wird. Nach Prüfung durch das Team erscheint Ihre Meldung auch auf unseren Facebook- und Instagram-Seiten, ausser Sie lehnen das ab.

Wen benachrichtigen

Wenn die Suche länger dauert

Wenn ihn jemand findet

Wer Ihren Hund findet, muss Sie benachrichtigen oder, wenn er Sie nicht kennt, den Fund der Stelle melden, die sein Kanton bestimmt (Art. 720a ZGB). Solange er das Tier bei sich hat, muss er es sorgfältig halten.

Bleibt der Eigentümer zwei Monate lang unauffindbar, kann die Person, die den Fund gemeldet und das Tier sorgfältig gehalten hat, Eigentümerin werden (Art. 722 ZGB). Wird Ihnen der Hund zurückgegeben, hat sie Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und einen angemessenen Finderlohn. Deshalb: rasch melden und die Angaben in AMICUS aktuell halten.

Erfassen Sie die Meldung jetzt

Zwei Minuten, ohne Konto und kostenlos. Ihre Meldung erscheint auf der Karte, mit einem Plakat zum Ausdrucken und einem Link zum Teilen.

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